Per Einschreiben mit Rückschein
11. Juni 2009 | 20:03:17
Wem ist es nicht schon einmal passiert, dass ein Brief, den man an eine Behörde schickte, dort nie ankam. Nach einigen persönlichen Erfahrungen sowie aus Gesprächen mit Freunden, Bekannten oder auch Unbekannten, finde ich es fast schon verdächtig seltsam, wie oft normal frankierte Zustellungen ihren Bestimmungsort (meistens Behörden oder Ämter) nicht erreichen. Es kann ja schon passieren, dass ein Brief auf seinem langen Weg durch Deutschland verloren geht. Aber sollten die Postangestellten wirklich so ungewissenhaft arbeiten - ich jedenfalls glaube es nicht. Und was noch verwunderlicher ist, dass Briefe, die Behörden und Ämter an uns senden, (fast) immer ihren Bestimmungsort erreichen! Und falls doch nicht, dann sind wir in der Pflicht, zu beweisen, dass der Brief wirklich nicht bei uns ankam!
Um wenigstens den Nachweis zu erbringen, dass man etwas an eine Behörde/Amt geschickt hat muss der Normalbürger in die eigene Tasche greifen und die Sendung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Den tatsächlich verschickten Inhalt kann man damit allerdings nicht beweisen (war es z.B. wirklich die Kündigung oder der Einspruch oder doch nur ein leeres Blatt Papier?). Womit man den Sinn einer solchen Investition schon wieder in Frage stellen kann.
Aber was mich betrifft ist der Inhalt von Sendungen (für die man schon den Versand per Einschreiben/Rückschein wählt) eigentlich oft selbsterklärend, d.h., es versteht sich von allein, dass man sinnvollen Inhalt verschickt. Aus zwei Gründen:
Erstens: Für die nicht unerheblichen Kosten, die Einschreiben/Rückschein mit sich bringen, verschicke ich z.B. kein leeres Blatt Papier.
Zweitens: Warum sollte ich z.B. den Einspruch gegen einen (ungerechtfertigten) Bußgeldbescheid, oder die Kündigung meines Handyvertrags usw. nicht ordnungsgemäß verschicken? Ich würde mir doch damit nur selber schaden! Oder?
Laut Wikipedia kann man aber auch den Gerichtsvollzieher (??) für eine Zustellung des Inhalts bemühen. Eine solche Zustellung kostet bei der Post (ohne persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher) wohl nur schlappe 9,45 Euro pro Seite. Pro Seite, wohlgemerkt!! Der Gerichtsvollzieher wird dann wohl noch extra bezahlt - vermute ich mal.
Bei solchen Voraussetzungen kann man z.B. einen Bußgeldbescheid von 20,- Euro eigentlich sofort bezahlen, selbst wenn er zu Unrecht ausgestellt wurde, denn alles Andere wird noch teurer.
Es müsste in dieser Hinsicht doch eine Lösung geben. Und zwar eine, in der die Beweispflicht nicht immer nur auf uns abgewälzt wird. Wenigsten für Briefe an/von Behörden und Ämter sollte immer eine kostenlose Bestätigung der Zustellung erfolgen. Man sollte aber um Gottes Willen nicht verlangen, dass Behörden ebenfalls ihre Sendungen per Einschreiben/Rückschein verschicken!! Dies mag zwar auf den ersten Blick Sinn machen, trifft aber im Endeffekt nur wieder nur den Steuerzahler.
Vielleicht bringt ja De-Mail in dieser Hinsicht etwas brauchbares (habe mich aber noch nicht näher damit befasst).
(Un)Sinn von Einschreiben/Rückschein
Um wenigstens den Nachweis zu erbringen, dass man etwas an eine Behörde/Amt geschickt hat muss der Normalbürger in die eigene Tasche greifen und die Sendung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Den tatsächlich verschickten Inhalt kann man damit allerdings nicht beweisen (war es z.B. wirklich die Kündigung oder der Einspruch oder doch nur ein leeres Blatt Papier?). Womit man den Sinn einer solchen Investition schon wieder in Frage stellen kann.
Aber was mich betrifft ist der Inhalt von Sendungen (für die man schon den Versand per Einschreiben/Rückschein wählt) eigentlich oft selbsterklärend, d.h., es versteht sich von allein, dass man sinnvollen Inhalt verschickt. Aus zwei Gründen:
Erstens: Für die nicht unerheblichen Kosten, die Einschreiben/Rückschein mit sich bringen, verschicke ich z.B. kein leeres Blatt Papier.
Zweitens: Warum sollte ich z.B. den Einspruch gegen einen (ungerechtfertigten) Bußgeldbescheid, oder die Kündigung meines Handyvertrags usw. nicht ordnungsgemäß verschicken? Ich würde mir doch damit nur selber schaden! Oder?
Eine "günstige" Alternative
Laut Wikipedia kann man aber auch den Gerichtsvollzieher (??) für eine Zustellung des Inhalts bemühen. Eine solche Zustellung kostet bei der Post (ohne persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher) wohl nur schlappe 9,45 Euro pro Seite. Pro Seite, wohlgemerkt!! Der Gerichtsvollzieher wird dann wohl noch extra bezahlt - vermute ich mal.
Bei solchen Voraussetzungen kann man z.B. einen Bußgeldbescheid von 20,- Euro eigentlich sofort bezahlen, selbst wenn er zu Unrecht ausgestellt wurde, denn alles Andere wird noch teurer.
Und was nun?
Es müsste in dieser Hinsicht doch eine Lösung geben. Und zwar eine, in der die Beweispflicht nicht immer nur auf uns abgewälzt wird. Wenigsten für Briefe an/von Behörden und Ämter sollte immer eine kostenlose Bestätigung der Zustellung erfolgen. Man sollte aber um Gottes Willen nicht verlangen, dass Behörden ebenfalls ihre Sendungen per Einschreiben/Rückschein verschicken!! Dies mag zwar auf den ersten Blick Sinn machen, trifft aber im Endeffekt nur wieder nur den Steuerzahler.
Vielleicht bringt ja De-Mail in dieser Hinsicht etwas brauchbares (habe mich aber noch nicht näher damit befasst).


gruß
dirk