Gute Nachrichten für Blogger und Forenbetreiber!

Laut einem Artikel des Heise-Newstickers vom 15.Okt.2008 sind Betreiber von privaten Internetangeboten nicht für die Fehler in - von professionellen Medien erstellten - Artikeln verantwortlich, wenn sie diese auf ihr Webangebot übernehmen bzw. darüber diskutieren.

Dies entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 11. September 2008 (Az. 27 O 829/08). Der Beschluss legt fest, dass es einem privaten Betreiber einer Website nicht zumutbar ist, den übernommenen Beitrag auf dessen Richtigkeit hin zu prüfen. Würde man dem Kläger Recht geben, so das Gericht weiter, wäre der gesellschaftliche Kommunikationsprozess derart eingeschränkt, dass sich Niemand mehr aufgrund solcher (fehlerhaften) Berichte eine eigene Meinung bilden und darüber diskutieren darf.

Ausgangspunkt war die Abmahnung eines Forenbetreibers, der einen Beitrag der WAZ veröffentlichte. Dieser Beitrag enthielt jedoch Falschaussagen, woraufhin der Forenbetreiber erst abgemahnt und anschießend verklagt wurde.

Der Beschluss ändert aber nichts am Urheberrecht der Meldung bzw. des Berichts. Weiterhin sollten man nichts übernehmen was erkennbar überholt (und bereits korrigiert) bzw. widerrufen ist.

Außerdem ist der Beschluss aber noch nicht rechtskräftig. Kann man nur hoffen, dass dieser Status bald erreicht wird.
 
 Artikel als Bookmark:
Beitrag wurde bisher 508 mal geöffnet
RA Zabel/Stolze
  • 96 Artikel  (zeigen)
  • 66519 Klicks
  • 56 Kommentare
  • 9 Artikel (2010)  (zeigen)
  • 1854 Klicks (2010)
  • 0 Kommentare (2010)
Freunde / Linkparade (4)