Fitnessstudio - Getränkeklausel ungültig!

Bei einer Verbraucherzentrale in Berlin häuften sich die Beschwerden von Mitgliedern eines Fitnessstudios. Grund war die Hausordnung des Studios. Diese untersagte den Mitgliedern, eigene Getränke mit in den Trainingsbereich zu nehmen. Man sollte dadurch gezwungen werden, die im Studio angebotenen teureren Getränke zu kaufen. Dieses Verbot ist jedoch laut Verbraucherzentrale nicht rechtens.

Gefunden in BILD der Frau 44/2008 auf Seite 6.
 
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RA Zabel/Stolze
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